Finanzierung der Maßnahmen

In einem unverbindlichen und kostenfreien Vorgespräch können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und offene Fragen klären.
Nach einer Bedenkzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie eine weitere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Heilpädagogische Förderung und die begleitende Beratung sind Maßnahmen der Eingliederungs- oder der Jugendhilfe und können bei vorliegender Indikation durch das Sozialamt oder das Jugendamt als Kostenträger finanziert werden. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Alle Maßnahmen können auch privat bezahlt werden, sprechen Sie mich darauf an.